Professurentypen

Sie werden durch die Universitätsleitung angestellt und benötigen eine Habilitation oder eine gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation sowie Lehr- und in der Regel Führungserfahrung. Bei Rücktritt infolge Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze oder vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand sowie bei Aufgabe der Tätigkeit infolge Krankheit und Invalidität wird der Titel mit dem Zusatz „em.“ weitergeführt.

Sie werden durch die Universitätsleitung angestellt und benötigen in der Regel eine abgeschlossene Habilitation oder eine gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation, einen hervorragenden wissenschaftlichen Leistungsausweis und einen mindestens einjährigen Aufenthalt an einer anderen, vorzugsweise ausländischen Universität oder eine mehrjährige hoch qualifizierte berufliche Tätigkeit. Assistenzprofessuren mit Tenure Track werden im Hinblick auf die Übernahme einer bestehenden oder neu zu schaffenden ausserordentlichen oder im Ausnahmefall ordentlichen Professur besetzt.

Sie werden durch die Universitätsleitung angestellt und benötigen eine Habilitation, eine gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation oder ein erfolgversprechendes Habilitationsprojekt und einen in der Regel einjährigen Aufenthalt an einer anderen, vorzugsweise ausländischen Universität oder eine mehrjährige hoch qualifizierte berufliche Tätigkeit. Die Dauer der Anstellung ist unabhängig vom Beschäftigungsgrad auf vier Jahre befristet. Sie kann nach einer Evaluation durch die Fakultät in begründeten Fällen um höchstens zwei weitere Jahre verlängert werden.

Sie werden von der Universitätsleitung an hauptamtlich (mindestens zu 50 %) tätige Dozentinnen und Dozenten mit Habilitation (oder in begründeten Ausnahmefällen mit äquivalenter Qualifikation oder mit äquivalentem Leistungsausweis) sowie Lehr- und Forschungserfahrung verliehen. Das Recht, den Titel zu führen, erlischt bei Aufgabe der Tätigkeit an der Universität Bern. Bei Rücktritt infolge Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze oder vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand sowie bei Aufgabe der Tätigkeit infolge Krankheit und Invalidität darf der Titel mit dem Zusatz „em.“ weiterhin geführt werden.

Sie werden durch die Universitätsleitung verliehen an Privatdozentinnen und Privatdozenten, Lehrbeauftragte oder weitere regelmässig an der Universität Bern tätige Personen, die sich durch mehrjährige erfolgreiche Lehr-oder Forschungstätigkeit und einen entsprechenden wissenschaftlichen oder beruflichen Leistungsausweis auszeichnen. Das Recht, den Titel zu führen, erlischt bei Aufgabe der Tätigkeit an der Universität Bern. Bei Rücktritt infolge Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze sowie bei Aufgabe der Tätigkeit infolge Krankheit und Invalidität darf der Titel mit dem Zusatz „em.“ weiterhin geführt werden.

Sie werden durch den Senat verliehen an Persönlichkeiten, die sich in einem wissenschaftlichen Beruf oder in ihrer öffentlichen Stellung um die Universität Bern verdient gemacht haben und mit der Universität Bern in besonderer Weise, namentlich durch Lehrtätigkeit, verbunden sind.